Keine Radtouren bis Ende August

Liebe Radfahrer aus Henstedt-Ulzburg und Umgebung leider müssen wir euch darüber informieren das bis Ende August keinerlei Aktivitäten in Form von Radlertreffen, Radtouren usw vom Landesverband genehmigt werden.
Im folgenden die Anweisung des LV.
viele Grüße euer
Jens Daberkow
Die Corona-Pandemie stellt uns alle – im Privaten, im Beruf und auch im Ehrenamt – vor ungeahnte Herausforderungen.
Derzeit hat die Landespolitik in Schleswig-Holstein Lockerungen im öffentlichen Leben beschlossen.
Doch die Pandemie ist bei weitem noch nicht beendet, da weder Impfstoff noch Medikament entwickelt sind.
Es handelt sich nur um eine Atempause – und es besteht immer die Gefahr einer sogenannten „zweiten Welle“, mit einer hohen Zahl an Infizierten.
Deshalb hat sich der Landesvorstand des ADFC Schleswig-Holstein gestern ausführlich mit dem weiteren Vorgehen der Vereinsarbeit in diesen Corona-Zeiten befasst.
Zu unserer Vereinsarbeit zählen natürlich geführte Radtouren und Radtrainings, aber auch Treffen, Veranstaltungen und Kundgebungen der Gliederungen.
Nach einer intensiven Diskussion hat der Landesvorstand nachfolgenden Beschluss mit Mehrheit gefasst.
Der Beschluss ist für alle selbstständigen und unselbstständigen Gliederungen des ADFC in Schleswig-Holstein bindend.
Der Landesvorstand des ADFC Schleswig-Holstein beschließt, dass
Veranstaltungen, die einen engen Kontakt mit Menschen erfordern oder dazu führen, zu unterbleiben haben. Dazu zählen u.a. Informationsstände, das Verteilen von Dankestüten bei der Aktion #mitdemRadzurArbeit.
Kundgebungen und Demonstrationen nur zulässig sind, wenn diese mit möglichst wenigen Personen umzusetzen sind. Als durchführbar gelten dabei unter anderem PopUpBikeLanes. Abzusehen ist deshalb von Aktionsformen oder Demonstrationen mit dem Ziel möglichst viele Menschen zusammenzubringen.
Sitzungen von Gliederungen erlaubt sind, wenn Sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
D.h. 50 Teilnehmer*innen nicht übersteigen, Sitzungscharakter haben, im öffentlichen Raumen stattfinden, der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann und die Möglichkeit gegeben ist, geltende Hygienevorschriften umzusetzen.
Der Landesvorstand begrüßt es jedoch, wenn von persönlichen Treffen abgesehen und digitaler Ersatz genutzt wird, bspw. durch Nutzung des ADFC-eigenen Webmeetingraumes bei Jitsi meet.adfc-intern.de
geführte Radtouren oder Radsport in Gruppen von Gliederungen des ADFC Schleswig-Holstein aufgrund der hohen Infektionsgefahr nicht zugelassen sind.
Der Beschluss des Landesvorstandes gilt ab dem 19. Mai 2020 bis zum 31. August 2020.
Der Landesvorstand wird sich spätestens auf seiner Sitzung am 31. Juli 2020 mit dem weiteren Vorgehen befassen über den 31. August 2020 hinaus.
Die Einschränkungen der Aktivitäten hat sich der Landesvorstand nicht leicht gemacht.
Wir als ADFC sind ein verantwortungsbewusster, zivilgesellschaftlicher Akteur und stellen die Gesundheit unserer Mitglieder und Teilnehmer*innen unserer Veranstaltungen und Aktionen an erste Stelle. Radsport und Fahrradfahren in Gruppen über einen längeren Zeitraum wird aufgrund einer hohen Infektionsgefahr diesem Anspruch nicht gerecht.
Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.
.
Mit besten Grüßen
Jan Voß
___________________________
ADFC Schleswig-Holstein e.V.
Landesgeschäftsführer
Postfach 1346, 24012 Kiel
Herzog-Friedrich-Str. 65, 24103 Kiel
www.adfc-sh.de
Tel. 0431 / 670 750 33
Fax 0431 / 63 133
jan.voss@adfc-sh.de
Vorsitzender: Thomas Möller
Vereinsregister Kiel: VR 3153 KI
USt.-ID-Nr.: DE 156 073 774

Fahrradcodierung bei Feuer und Flamme E-Bikes

https://adfc-hu.de/wp-content/uploads/2019/04/Codierauftrag1.pdf

Auch dieser Termin muss Aufgrund der Corona Krise leider verschoben werden

Frühling in Henstedt-Ulzburg lädt zu mancher Fahrradtour ein. Umso schlimmer ist es, wenn das geliebte Fahrrad gestohlen wurde. Eine Codierung ist eine Maßnahme, um dem Diebstahl entgegen zu wirken. Anhand der Codierung lässt sich unmittelbar feststellen, wem das Rad wirklich gehört. Das Prinzip ist einfach: Auf dem Rahmen wird ein persönlicher Code angebracht. Er besteht aus einer individuellen Ziffern- und Buchstabenkombination. Dieser Code wird in Form einer Klebecodierung am Fahrradrahmen angebracht. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V (ADFC) Henstedt-Ulzburg wird deshalb am 08.April 2020, wieder ihre Fahrräder in der Zeit von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr codieren. Bitte mitbringen Ausweis und Kaufbeleg. Damit die Wartezeit etwas verkürzt wird können sie den

Wir danken der Firma Feuer und Flamme E-Bikes, das wir dazu ihre Räumlichkeiten nutzen dürfen. Am Redder 1 24558 Henstedt-Ulzburg Ein gutes hochwertiges Fahrradschloss ist Pflicht Anschließen statt Abschließen auch Die Mitarbeiter der Firma Feuer und Flamme E-Bikes beraten Sie gerne damit Sie das richtige Fahrradschloss für sich finden. 

Viele Radfahrergrüße ADFC Henstedt-Ulzburg Jens Daberkow

Zur schnelleren Abwicklung kann hier der Codierauftrag ausgefüllt und ausgedruckt werden.    Codierauftrag hier klicken

Bitte mitbringen Ausweis und Kaufbeleg. Die Fahrradcodierung kostet pro Fahrrad 10€ die der Ortsgruppe, für die Vereinsarbeit, zu Gute kommen.

Jens Daberkow

Radlertreff am 13. März 2020

Das nächste Treffen für Radfahrer aus der Umgebung findet am Donnerstag 12. März um 19.30 Uhr statt.
Auch dieses mal Treffen wir uns im Restaurant Muzo.
Das Restaurant befindet sich im Bürgerhaus Beckersbergstraße 34,Henstedt-Ulzburg . Themen gibt es nicht. Das aktuelle Tourenprogramm wird dann vom Drucker da sein.Das Programm  kann für sich und die Nachbarn mitgenommen werden. Gäste heißen wir herzlich willkommen.

viel Grüße

Jens Daberkow

Radlertreff im Januar

Am 16. Januar 2020 ist der 1.Treff in diesem Jahrzehnt. Ein Thema wird das demnächst als Flyer erscheinende Radtourenprogram (RTP) sein das wir Ihnen gerne einmal vorstellen möchten.. Ein weiteres Thema ist die Gründung der Bürgerinitiative Verkehrsicheres Kisdorf. Beginn 19.30 Uhr im Bürgerhaus Henstedt-Ulzburg Restaurant Muzo

Beleuchtung – Wie mache ich mein Licht fit für die Dunkle Jahreszeit?

https://www.adfc.de/artikel/fahrradbeleuchtung/ 

Welche Beleuchtung gehört ans Rad? Viele Änderungen in kurzer Zeit haben Radfahrende verwirrt. Die gute Nachricht: Die Vorschriften sind nutzerfreundlicher geworden. Ein Überblick.

Die wichtigste Neuerung der letzten Jahre: Die Beleuchtung am Fahrrad muss nicht mehr von einem Dynamo betrieben werden. Es sind auch batteriebetriebene Scheinwerfer und Rücklichter zugelassen. Diese müssen so befestigt sein, dass sie während der Fahrt nicht verrutschen können. Tagsüber müssen sie nicht mitgeführt werden.

Bei schwierigen Sichtverhältnissen kann es aber auch tagsüber nötig sein, Licht zu benutzen – etwa bei Regen. Daher ist es besser, eine Lichtanlage mit LED-Beleuchtung zu nutzen, die von einem Nabendynamo mit Strom versorgt wird. Die Technik ist sehr zuverlässig und das Licht funktioniert immer, wenn man es braucht.

Reflektoren sind Pflicht

Zusätzlich sind einige Reflektoren vorgeschrieben: Ein großer weißer Frontreflektor sowie ein großer roter Reflektor hinten. Die Pflicht, einen zweiten roten Reflektor hinten montiert zu haben, ist mittlerweile gestrichen worden.

An den Pedalen müssen nach vorne und nach hinten wirkende gelbe Reflektoren angebracht sein. Bei den Laufrädern hat man die Wahl: Entweder man nutzt Reifen mit einem durchgehenden Reflexstreifen auf der Flanke, oder benutzt ganz klassisch zwei gelbe Speichenreflektoren in jedem Laufrad. Auch reflektierende Speichenclips, die an jeder Speiche angebracht sind, sind möglich.

Beleuchtungselemente müssen zugelassen sein

Alle Beleuchtungselemente müssen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sein. Damit wird sichergestellt, dass sie bei korrekter Einstellung nicht zu stark den Gegenverkehr blenden, ein gleichmäßiges Lichtfeld aufweisen und andere Kriterien erfüllen, die die Sicherheit gewährleisten.

Ob eine Leuchte zugelassen ist, erkennt man am Prüfzeichen: Eine Wellenlinie, gefolgt vom Großbuchstaben K und einer Nummer. Alles, was das Prüfzeichen nicht trägt, darf weder als Fahrradbeleuchtung verkauft noch genutzt werden. Das gilt zum Beispiel auch für die beliebten Blinklichter. Ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften kann bis zu 35 Euro Bußgeld kosten.

Zuverlässigkeit ist gestiegen

Fahrradbeleuchtung ist mittlerweile sehr zuverlässig, nachdem sie jahrelang ein steter Quell von Problemen war. Nabendynamos liefern bei jedem Wetter Strom, und moderne LED-Beleuchtung ist so leistungsstark, dass selbst eine stockfinstere Umgebung mit guter Sicht durchquert werden kann. Die Lebensdauer der Beleuchtungselemente ist zudem sehr viel länger als zu Zeiten von Glühbirnchen. Sie sind, zusammen mit Seitenläufer-Dynamos, kaum noch auf dem Markt zu finden.

Auch Batterieleuchten profitieren von LED-Technik

Die Beleuchtung von Pedelecs wird meist nicht von einem Dynamo angetrieben, sondern von dem Akku, der auch den Motor speist. Selbst wenn der Akku so geleert ist, dass der Motor abschaltet, reicht die restliche Energiemenge noch für mehrere Stunden Beleuchtung, sodass man im Fall der Fälle nicht im Dunkeln steht.

Batteriebeleuchtung ist dank der energieeffizienten LED-Technik ebenfalls zuverlässiger geworden. Dennoch eignen sich batterie- oder akkubetriebene Leuchten eher für gelegentliche Einsätze, weil regelmäßiges Nachladen notwendig ist. Und das wird erfahrungsgemäß auch mal vergessen. Ebenso ist es lästig, Scheinwerfer und Rücklicht immer abzunehmen, sobald man das Rad abstellt, weil sie sonst geklaut werden könnten.

Korrekte Einstellung ist wichtig

Die leistungsstarken LED-Scheinwerfer können enorm blenden, wenn sie zu hoch eingestellt sind. Für entgegenkommende Radfahrende kann das unangenehm und auch gefährlich sein. Der Lichtkegel des Scheinwerfers soll in zehn Metern vor dem Vorderrad auf den Boden treffen. So ist eine gute Ausleuchtung der Fahrbahn möglich, ohne den Gegenverkehr zu stark zu blenden. Quelle ADFC Bundesverband

Radlertreff im November

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club lädt Interessierte zum Radlertreff ein.

Am Donnerstag den 07. November 19.30 Uhr treffen wir uns wieder im Restaurant Muzo Bürgerhaus Beckersbergstraße 34 Henstedt-Ulzburg. Gäste sind herzlich Willkommen.

Gesprächsthemen werden sein, der tragische Unfall in Kisdorf und wie man dort die Situation entschärfen kann.   Radtouren 2020 wird bestimmt auch nochmals besprochen sowie das Aktiventreffen des ADFC  Landesverbandes am kommenden Sonntag in Bad Segeberg

Wir freuen uns auf Euch

Anmeldung ist keine Pflicht kurze Rückmeldung wäre schön unter

 jdaberkow@adfc-hu.de oder sms/whatsapp an 017648880208

Jens Daberkow

ADFC Henstedt-Ulzburg

Radlertreff im Bürgerhaus
Radlertreff des ADFC Henstedt-Ulzburg

tödlicher Unfall in Kisdorf- Was muss noch passieren damit Schulkinder sicher fahren können

Am 21.Oktober starb eine Schülerin aus Henstedt-Ulzburg. Wir sind erschüttert,.
Erschüttert auch darüber dass hier seit Jahren massiv die Sicherheit der Radfahrer aufs Spiel gesetzt wird.Jens Daberkow unser Ortsgruppensprecher war seit dem Unfall mehrmals vor Ort um sich mit der Situation auseinander zu setzen. Im Gespräch mit dem Bürgermeister Stolze ergab sich (aus seiner Sicht) eine Nichtzuständigkeit.
Aus unserer Sicht hätte auch schon sein Vorgänger handeln müssen. Da dort ein völlig unzulässiger 2 Richtungsradweg mit Benutzungspflicht (gemeinsamer Geh und Radweg) angeordnet ist. Als Bürgermeister sehen wir ihn in der Pflicht sich mit dem Kreis zusammen zu setzen um dort nach Lösungen zu suchen. Platz jedenfalls ist ausreichend vorhanden um einen Rad und Gehwegweg nach ERA 2010 dort zu bauen. Wir haben die stellvertretende Landrätin Edda Lessing(SPD) angeschrieben und die Information erhalten das sich die Gemeinde Kisdorf bewegen muss das dort an der K23 ein Radweg entstehen kann. Dieses schreiben haben wir dem Bürgermeister zu kommen lassen und hoffen. Das hier jetzt endlich gehandelt wird zum Schutze unserer Zukunft. Wir vom ADFC fordern Vision Zero- Keine getöteten Radfahrer mehr in Kisdorf, Henstedt-Ulzburg und im Land
Wir werden Bürgermeister Stolze in seinen Bemühungen unterstützen so wie wir es denn können. Euer ADFC Henstedt-Ulzburg

Zur Gesetzeslage linkseitige Radwege sollen möglichst nicht angeordnet werden.

eine Radwegbenutzungspflicht darf nur in Ausnahmefällen angeordnet werden.

Radwege dürfen nur angeordnet werden bei ausreichend Platz

Sie dürfen auch nur angeordnet werden bei einer  ordentlchen Fahrbahnbeschaffenheit.

Info https://www.segeberg.de/media/custom/2211_243_1.PDF?1392632206