Liebe Radfahrer aus Henstedt-Ulzburg und Umgebung leider müssen wir euch darüber informieren das bis Ende August keinerlei Aktivitäten in Form von Radlertreffen, Radtouren usw vom Landesverband genehmigt werden.
Im folgenden die Anweisung des LV.
viele Grüße euer
Jens Daberkow
Die Corona-Pandemie stellt uns alle – im Privaten, im Beruf und auch im Ehrenamt – vor ungeahnte Herausforderungen.
Derzeit hat die Landespolitik in Schleswig-Holstein Lockerungen im öffentlichen Leben beschlossen.
Doch die Pandemie ist bei weitem noch nicht beendet, da weder Impfstoff noch Medikament entwickelt sind.
Es handelt sich nur um eine Atempause – und es besteht immer die Gefahr einer sogenannten „zweiten Welle“, mit einer hohen Zahl an Infizierten.
Deshalb hat sich der Landesvorstand des ADFC Schleswig-Holstein gestern ausführlich mit dem weiteren Vorgehen der Vereinsarbeit in diesen Corona-Zeiten befasst.
Zu unserer Vereinsarbeit zählen natürlich geführte Radtouren und Radtrainings, aber auch Treffen, Veranstaltungen und Kundgebungen der Gliederungen.
Nach einer intensiven Diskussion hat der Landesvorstand nachfolgenden Beschluss mit Mehrheit gefasst.
Der Beschluss ist für alle selbstständigen und unselbstständigen Gliederungen des ADFC in Schleswig-Holstein bindend.
Der Landesvorstand des ADFC Schleswig-Holstein beschließt, dass
Veranstaltungen, die einen engen Kontakt mit Menschen erfordern oder dazu führen, zu unterbleiben haben. Dazu zählen u.a. Informationsstände, das Verteilen von Dankestüten bei der Aktion #mitdemRadzurArbeit.
Kundgebungen und Demonstrationen nur zulässig sind, wenn diese mit möglichst wenigen Personen umzusetzen sind. Als durchführbar gelten dabei unter anderem PopUpBikeLanes. Abzusehen ist deshalb von Aktionsformen oder Demonstrationen mit dem Ziel möglichst viele Menschen zusammenzubringen.
Sitzungen von Gliederungen erlaubt sind, wenn Sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
D.h. 50 Teilnehmer*innen nicht übersteigen, Sitzungscharakter haben, im öffentlichen Raumen stattfinden, der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann und die Möglichkeit gegeben ist, geltende Hygienevorschriften umzusetzen.
Der Landesvorstand begrüßt es jedoch, wenn von persönlichen Treffen abgesehen und digitaler Ersatz genutzt wird, bspw. durch Nutzung des ADFC-eigenen Webmeetingraumes bei Jitsi meet.adfc-intern.de
geführte Radtouren oder Radsport in Gruppen von Gliederungen des ADFC Schleswig-Holstein aufgrund der hohen Infektionsgefahr nicht zugelassen sind.
Der Beschluss des Landesvorstandes gilt ab dem 19. Mai 2020 bis zum 31. August 2020.
Der Landesvorstand wird sich spätestens auf seiner Sitzung am 31. Juli 2020 mit dem weiteren Vorgehen befassen über den 31. August 2020 hinaus.
Die Einschränkungen der Aktivitäten hat sich der Landesvorstand nicht leicht gemacht.
Wir als ADFC sind ein verantwortungsbewusster, zivilgesellschaftlicher Akteur und stellen die Gesundheit unserer Mitglieder und Teilnehmer*innen unserer Veranstaltungen und Aktionen an erste Stelle. Radsport und Fahrradfahren in Gruppen über einen längeren Zeitraum wird aufgrund einer hohen Infektionsgefahr diesem Anspruch nicht gerecht.
Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.
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Mit besten Grüßen
Jan Voß
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ADFC Schleswig-Holstein e.V.
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Vorsitzender: Thomas Möller
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