Licht ist Pflicht

ADFC gibt Tipps zur  richtigen Fahrradbeleuchtung

Henstedt-Ulzburg

Lichtblick
Lichtblick . Licht ist Pflicht

Schwache Funzeln, durchrutschende Dynamos, abgerissene Kabel, durchgebrannte Glühbirnen oder ein durch Rost unterbrochener Stromkreis – diese Tücken der Beleuchtung kennen viele Radfahrer allzu gut.

Die Tage werden kürzer und spätestens mit der Zeitumstellung gilt: Wer ohne Licht fährt, gefährdet sich und andere. Wer auf dem Rad gut gesehen und als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden möchte, muss für ein funktionsfähiges Licht am Fahrrad sorgen und dies auch einschalten.

Gesetzlich vorgeschrieben sind eine dynamo-, batterie- oder akkubetriebene Beleuchtung mit Frontscheinwerfer ein weißen Frontreflektor der auch im Scheinwerfer integriert sein darf, Rücklicht mit integriertem Reflektor und rotem Rückstrahler, Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Vorder- und Hinterreifen sowie je zwei gelbe Reflektoren an den Pedalen.

Jens Daberkow Sprecher der Ortsgruppe des ADFC Henstedt-Ulzburg rät Radfahrern zu moderner wartungsarmer LED Lichttechnik: „Heute sind Nabendynamos die empfehlenswerte Wahl. Sie sind geräuschlos, nahezu wartungsfrei und vollkommen witterungsunabhängig. Die großen Vorteile gegenüber herkömmlichen Dynamos sind ihre Zuverlässigkeit und der geringe Rollwiderstand. Moderne Lichtanlagen verfügen über eine Standlichtfunktion und einen eingebauten Hell-Dunkel-Sensor, der das Licht bei einsetzender Dämmerung automatisch einschaltet.“ Zugelassene Fahrradbeleuchtung ist mit einem Prüfzeichen versehen. Es besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K“ und der Prüfnummer: Beispiel: K 12345

Reflektierende Accessoires – wie Snap- oder Stretchbänder sowie Leuchtwesten zum Überziehen – bieten ein weiteres Sicherheitsplus. Denn dunkel gekleidete unbeleuchtete Radfahrer sind im Abblendlicht eines Autos erst aus ca. 25 m Entfernung sichtbar, bei heller Kleidung aus etwa 40 m und mit eingeschalteter Beleuchtung und retroreflektierendem Material aus 140 m.

Radfahrer ohne Licht müssen mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Bei Unfällen im Dunkeln führt fehlendes Licht mindestens zur Zuweisung einer Teilschuld. Soweit sollte es aber nicht kommen. Mit funktionstüchtiger und eingeschalteter Beleuchtung, Reflektoren und einer der Witterung angepassten Fahrweise sollten alle Radfahrer sicher durch die dunkle Jahreszeit kommen.

Weitere Infos zum Thema Fahrradbeleuchtung unter www.adfc.de/beleuchtung. oder kontaktieren sie uns unter eMail ADFC-HU